Informationen zu öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen - unabhängig und unparteiisch -
Die Bezeichnung Sachverständiger ist in Deutschland rechtlich nicht geschützt. Die Folge: auch Gutachter, die nicht ausreichend qualifiziert sind, bezeichnen sich als Sachverständige und betätigen sich auf dem Markt. Um wirkliche Experten von solchen Anbietern abzugrenzen sieht die deutsche Gesetzgebung die öffentliche Bestellung vor.
Sie bescheinigt einem Sachverständigen, dass er auf einem Sachgebiet besonders qualifiziert ist. Zudem sind öffentlich bestellte und Sachverständige darauf vereidigt, unabhängig und unparteiisch zu handeln.
Das bedeutet: Dritte, denen Gutachten üblicherweise vorgelegt werden, können sich auf die Ergebnisse verlassen. Ein solches neutrales Gutachten stärkt zugleich den Ruf und die Position des Auftraggebers: Er steht nicht im Verdacht, sich auf ein unvertretbares, parteiisches Gutachten zu verlassen.
Weil sie unabhängig und unparteiisch sind, werden öffentlich bestellte Sachverständige als Gerichtsgutachter bevorzugt beauftragt - so verlangen es die Prozessordnungen deutscher Gerichte.
(Quelle: Institut für Sachverständigenwesen e.V. 50672 Köln)
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